Antwort auf den Anhörungsbogen
Der erste Brief der Behörde ist noch kein Bescheid. Er will wissen, wer gefahren ist. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht — dieses Schreiben macht genau diese Trennung.
Frist: Keine. Der Anhörungsbogen setzt keine Einspruchsfrist in Gang; die genannte Rückmeldefrist ist eine Bitte der Behörde, kein Fristablauf. Die Verfolgungsverjährung läuft davon unabhängig weiter.
Dein Name Deine Anschrift Behörde laut Bescheid Anschrift der Behörde Ort, Datum Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Aktenzeichen: Aktenzeichen Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihr Schreiben vom Datum des Schreibens teile ich Folgendes mit: Meine Angaben zur Person stehen vollständig im Briefkopf dieses Schreibens. Zur Sache äußere ich mich nicht. Ich bitte um Nachricht, sofern das Verfahren eingestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Dein Name